Begründung: Am 20. Jänner 2006 fasste der Alleinaktionär der Aktiengesellschaft in einer außerordentlichen Hauptversammlung den Beschluss auf Erhöhung des Grundkapitals von 70.000 EUR um 1.930.000 EUR auf 2.000.000 EUR. Die Erhöhung sollte zur Gänze durch Einbringung der Geschäftsanteile des Alleinaktionärs an einer tschechischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (s.r.o.) aufgebracht werden. Gleichzeitig wurde die Anpassung der Satzung durch Neufassung ihres § 4 betreffend die H... mehr lesen...
Norm: AktG §29AktG §44AktG §155GmbHG §10
Rechtssatz: Die in der Entscheidung vom 20.10.1991, 4 Ob 546/91 (= SZ 64/143) aufgestellten Grundsätzen der Haftung der Bank für unrichtige Bestätigung über die freie Verfügbarkeit der anläßlich der Gründung oder Kapitalerhöhung eingezahlten Beträge nach § 10 Abs 3 GmbHG gelten auch für nach § 29 Abs 1 (in Verbindung mit § 155 Abs 2) AktG ausgestellte Bestätigungen. In beiden Fällen verjähren die Ansprüc... mehr lesen...
Norm: AktG §155 ff
Rechtssatz: Beim unselbständigen Nachzahlungsrecht richtet sich der Anspruch auf Nachzahlung von in der RM-Zeit erlittenen Ausfällen nach dem in DM neu festgesetzten Nennbetrag der Vorzugsaktien. Veröff: SJZ 1953,82 mit Anmerkung Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1952:RS0103102 Dokumentnummer JJR_19521008_AUSL000_00... mehr lesen...