Norm: ABGB §358 IIIABGB §1393 BdAktG §2 Abs2AktG §8 Abs4AktG §10 Abs6
Rechtssatz: Wenn die Anteilsrechte aktienrechtlich verbrieft nicht wirksam sind, bedarf es zur Übertragung der Gesellschafterstellung des Treuhänders auf den Treugeber keines förmlichen Rechtsaktes; eine solche Übertragung kann auch schlüssig erfolgen. Entscheidungstexte 6 Ob 519/82 Entscheidungstext OGH 17.02.1982... mehr lesen...