IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Mag. Kantner über die Beschwerde des AA, Adresse 1, Z, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. BB, Adresse 2, Y, gegen den Bescheid des Stadtmagistrates Y vom 07.04.2016, ****, Abgabennummer ****, betreffend einer Haftungsinanspruchnahme hinsichtlich Vergnügungssteuer, Kommunalsteuer sowie Kriegsopfer- und Behindertenabgaben samt diesbezüglicher Abgabennebenansprüche, nach durchgeführter öffentliche... mehr lesen...