Die Liegenschaftseigentümerin Gabriele H. machte dem Masseverwalter Dr. Hugo D. gegenüber am 10. Oktober 1950 das Anbot, 30.000 S in zwei Raten an die Konkursmasse zu bezahlen, wogegen diese in die sofortige Auflösung des auf dreißig Jahre geschlossenen Bestandvertrages vom 27. September 1945 zu willigen und auf jegliche weitere Ansprüche insbesondere wegen Aufführung von Gebäuden zu verzichten hätte. Auf Antrag des Masseverwalters ermächtigte ihn das Erstgericht, das Anbot anzunehm... mehr lesen...