Norm: KO §84 Abs4KO §176 F
Rechtssatz: Die Befugnis zur Enthebung des Masseverwalters "aus wichtigen Gründen" beruht auf der allgemeinen Aufsichtspflicht und Überwachungspflicht des Gerichtes gegenüber dem Masseverwalter. Die dem Konkurskommissär und dem Konkursgericht gemäß § 84 KO zur Kontrolle des Masseverwalters obliegenden, von Amts wegen wahrzunehmenden Verpflichtungen (Bartsch - Pollak, KO, AO und AnfO 3. Auflage I 415 § 84 KO Anmerkung ... mehr lesen...