Entscheidungen zu § 81a KO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2001/4/25 3Ob52/01w

Norm: EO §111 Abs1EO §112KO §81aKO §83
Rechtssatz: Dem Masseverwalter steht selbst vor Einleitung eines die verwaltete Liegenschaft erfassenden Verwertungsverfahrens im Konkurs ein Rechtsmittel gegen die gerichtliche Genehmigung einer Zwangsverwaltungsmaßnahme zu (hier: Mietvertrag). Entscheidungstexte 3 Ob 52/01w Entscheidungstext OGH 25.04.2001 3 Ob 52/01w ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.04.2001

RS OGH 2001/3/29 6Ob25/01x

Norm: KO §1KO §3KO §81a
Rechtssatz: Der Masseverwalter als Vertreter der Masse hat diese gegenüber der Steuerbehörde zu vertreten, die Bücher des zur Konkursmasse gehörigen Unternehmens zu führen und die Steuererklärungen abzugeben. Diese Rechtshandlungen sind solche, die die Masse betreffen. Der Masseverwalter hat im Interesse der Konkursmasse Mängel der Buchführung des Gemeinschuldners zu beheben, beispielsweise eine zur Beschönigung der Lage... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.03.2001

Entscheidungen 1-2 von 2

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