Norm: KO §80 Abs3KO §84KO §203
Rechtssatz: Mit Rücksicht auf die Überwachungs- und Kontrollfunktionen, die das Konkursgericht gegenüber dem Treuhänder wahrzunehmen hat, ist die Bestellung eines Rechtspflegers desselben Gerichtes zum Treuhänder unzulässig. Eine solche Bestellung widerspricht wegen des entstehenden Anscheins einer Befangenheit dem Gebot der Unabhängigkeit des Treuhänders. Entscheidungstexte ... mehr lesen...