Norm: KO §186 Abs2
Rechtssatz: Wurde dem Schuldner die Eigenverwaltung entzogen, handelt der Masseverwalter in dem gegen jenen von einem Absonderungsgläubiger betriebenen Zwangsversteigerungsverfahren (Liegenschaft) als gesetzlicher Vertreter des Verpflichteten. Entscheidungstexte 3 Ob 131/97d Entscheidungstext OGH 23.04.1997 3 Ob 131/97d Veröff: SZ 70/79 ... mehr lesen...