Norm
KO §186 Abs2Rechtssatz
Wurde dem Schuldner die Eigenverwaltung entzogen, handelt der Masseverwalter in dem gegen jenen von einem Absonderungsgläubiger betriebenen Zwangsversteigerungsverfahren (Liegenschaft) als gesetzlicher Vertreter des Verpflichteten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107698Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009