Norm: KO §17 Abs2
Rechtssatz: Als Mitverpflichtete im Sinne des § 17 Abs 2 KO sind neben den dort genannten Personen infolge gleicher Interessenlage auch Dritte als Pfandbesteller anzusehen. Entscheidungstexte 8 Ob 47/04a Entscheidungstext OGH 11.11.2004 8 Ob 47/04a Veröff: SZ 2004/158 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: ABGB §897ABGB §1406 Abs2KO §17 Abs2
Rechtssatz: Der vom Gläubiger als Mitschuldner in Anspruch Genommene kann seine Regreßforderung gegen den Gemeinschuldner auch schon vor der Zahlung als bedingte Forderung anmelden.) Entscheidungstexte 5 Ob 306/76 Entscheidungstext OGH 31.05.1977 5 Ob 306/76 3 Ob 63/95 Entscheidungstext... mehr lesen...
Mit Sicherstellungsauftrag vom 16. Mai 1958 ordnete das Finanzamt W. die Sicherstellung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Gesamtschuldners (gemäß § 7 SteueranpassungsG. in Verbindung mit § 27 EStG.) mj. Gabriele Z. zur Sicherung des voraussichtlich erwachsenden Abgabenanspruches an Einkommensteuer 1955 bis 1957 von 30.505 S 60 g an. Auf Grund dieses Sicherstellungsauftrages bewilligte das Bezirksgericht Favoriten mit Beschluß vom 12. September 1958 die Exekution zur Sich... mehr lesen...
Norm: KO §17 Abs2
Rechtssatz: Der vom Finanzamt gemäß §§ 27 EStG, 7 SteueranpassungsG als Mitschuldner in Anspruch Genommene kann seine Regreßforderung gegen den Gemeinschuldner auch schon vor der Zahlung als bedingte Forderung anmelden. Entscheidungstexte 5 Ob 22/60 Entscheidungstext OGH 03.02.1960 5 Ob 22/60 Veröff: SZ 33/14 5 Ob ... mehr lesen...