Norm: EO §7 Abs2 CKO §156 Abs5KO §157e
Rechtssatz: Verzug des Schuldners iSd § 7 Abs 2 EO und Wiederaufleben der Forderung tritt auch wegen Nichtzahlung einer Quote ein, die nach dem Inhalt des Zwangsausgleiches der Masseverwalter zahlen sollte, wenn dieser nicht zum Sachwalter nach § 157e KO bestellt wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 61/87 Entscheidungstext OGH 01.04.1987 3 Ob ... mehr lesen...