Norm
EO §7 Abs2 CRechtssatz
Verzug des Schuldners iSd § 7 Abs 2 EO und Wiederaufleben der Forderung tritt auch wegen Nichtzahlung einer Quote ein, die nach dem Inhalt des Zwangsausgleiches der Masseverwalter zahlen sollte, wenn dieser nicht zum Sachwalter nach § 157e KO bestellt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0001237Dokumentnummer
JJR_19870401_OGH0002_0030OB00061_8700000_001