Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;KO §156 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 318;
AnwBl 12/1990, S 722;
Rechtssatz: Das Recht bzw die Pflicht der Abgabenbehörde, Abgabenansprüche im Abgabenfestsetzungsverfahren bescheidmäßig geltend zu machen, wird durch einen Zwangsausgleich nicht berührt (Hinweis E 7.2.1990, 89/13/0085). ... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §210;BAO §211;KO §156 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 318;
AnwBl 12/1990, S 722;
Rechtssatz: Erst im Abgabeneinhebungsverfahren ist dem Umstand Rechnung zu tragen, daß der Gemeinschuldner gemäß § 156 Abs 1 KO durch den rechtskräftig bestätigten Ausgleich von der Verbindlichkeit befreit wird, seinen Gläubige... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Geschäftsführer der X Gesellschaft m.b.H. Über das Vermögen der Gesellschaft wurde am 18. März 1987 der Konkurs eröffnet (9 S nn/nn des Handelsgerichtes Wien). Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 5. Juni 1987 wurde die Beschwerdeführerin als Haftungspflichtige gemäß §§ 7, 54 WAO für die in der Zeit von Juni bis Dezember 1986 bei der Gesellschaft fällig gewordene Lohnsummensteuer von S 30.000,-- in Anspruch genommen. In der gegen d... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung
Norm: AusgleichsO §53 Abs1;AusgleichsO §53 Abs2;KO §156 Abs1;KO §156 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 459;
Rechtssatz: Durch den (Zwangs-)Ausgleich wird der Ausgleichsschuldner bzw Gemeinschuldner auch gegenüber den Bürgen und anderen Rückgriffsberechtigten nach Maßgabe der Bestimmungen des Ausgleichs befreit. ... mehr lesen...