Norm: AVRAG §6 Abs2KO §137 Abs2
Rechtssatz: Die Mithaftung des in Konkurs verfallenen Veräußerers führt nicht zwangsläufig zur Sicherstellung der bei diesem erdienten (teilweisen) Abfertigungsansprüche als bedingte Forderung im Konkurs. Entscheidungstexte 8 Ob 15/95 Entscheidungstext OGH 12.10.1995 8 Ob 15/95 Veröff: SZ 68/187 8 O... mehr lesen...