Im Rahmen des mit Beschluß des Erstgerichtes vom 4. 2. 1969 eröffneten Konkursverfahrens über das Vermögen der Gemeinschuldnerin wurde ein Gläubigerausschuß nicht gewählt. Bei der am 14. 4. 1969 abgehaltenen Prüfungstagsatzung wurden ua die von den Firmen K-AG und A-GmbH in der dritten Klasse der Konkursgläubiger angemeldeten Forderungen von S 26.632.02 und S 89.806.42 (PZ 16 und 35 des Anmeldungsverzeichnisses) sowie S 32.606.92 (PZ 22 des Anmeldungsverzeichnisses) bestritten. Zur Ge... mehr lesen...
Norm: KO §129KO §130KO §131 Abs3KO §136
Rechtssatz: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berücksichtigung nichttitulierter, bestrittener Forderungen ist nicht der Zeitpunkt einer endgültigen Feststellung des Verteilungsentwurfes, sondern der Zeitpunkt der Antragstellung auf Verteilung. Entscheidungstexte 5 Ob 172/72 Entscheidungstext OGH 10.10.1972 5 Ob 172/72 Veröff: SZ 45/106 = ... mehr lesen...
Norm: KO §131KO §136
Rechtssatz: Zur Berücksichtigung einer bestrittenen Forderung, über deren Rang noch nicht endgültig entschieden wurde. Entscheidungstexte 7 Ob 122/56 Entscheidungstext OGH 21.03.1956 7 Ob 122/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0065214 Dokumentnummer JJR_... mehr lesen...