RS OGH 1972/10/10 5Ob172/72

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Veröffentlicht am 10.10.1972
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Norm

KO §129
KO §130
KO §131 Abs3
KO §136

Rechtssatz

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berücksichtigung nichttitulierter, bestrittener Forderungen ist nicht der Zeitpunkt einer endgültigen Feststellung des Verteilungsentwurfes, sondern der Zeitpunkt der Antragstellung auf Verteilung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0065187

Dokumentnummer

JJR_19721010_OGH0002_0050OB00172_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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