Über das Vermögen der M GmbH wurde am 21. Dezember 1989 der Konkurs eröffnet und der Beschwerdeführer als Masseverwalter bestellt. Auf Antrag des Beschwerdeführers wurde am 7. März 1991 eine Liegenschaft um 4,520.000 S kridamäßig versteigert. Mit Beschluss vom 31. Oktober 1991 wurde der Konkurs mangels Kostendeckung aufgehoben. Im Zug einer abgabenbehördlichen Prüfung bei den Erwerbern der Liegenschaft stellte der Prüfer fest, die Versteigerung der Liegenschaft habe bei der M GmbH so... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §133 Abs1;BAO §80;BAO §9 Abs1;KO §134 Abs1;KO §81;UStG 1972 §12 Abs10;UStG 1972 §21 Abs1;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 3. März 1987, 86/14/0130, VwSlg 6197 F/1987, ausgeführt hat, trifft einen Masseverwalter, der sich auf die mangelnde Fähigkeit, Abgabenerklärungen zu erstelle... mehr lesen...