Norm: KO §130 Abs1KO §130 Abs2KO §173 Abs5
Rechtssatz: Das Konkursgericht hat unabhängig vom Vorliegen oder Nichtvorliegen von Erinnerungen gegen den Verteilungsentwurf des Masseverwalter die materielle Richtigkeit desselben von amtswegen zu prüfen. Entscheidungstexte 5 Ob 356/87 Entscheidungstext OGH 20.10.1987 5 Ob 356/87 Veröff: WBl 1988,29 ... mehr lesen...