Norm
KO §130 Abs1Rechtssatz
Das Konkursgericht hat unabhängig vom Vorliegen oder Nichtvorliegen von Erinnerungen gegen den Verteilungsentwurf des Masseverwalter die materielle Richtigkeit desselben von amtswegen zu prüfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0065197Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.04.2013