Norm: KO §12a Abs6
Rechtssatz: Das Erlöschen von Aus- oder Absonderungsrechten nach Abs 1 und 3 dieser Gesetzesstelle ist kalendermäßig leicht erfassbar und bedarf keines Beweisverfahrens. Es kann daher mit einer formfreien Mitteilung das Auslangen gefunden werden. Entscheidungstexte 8 Ob 4/04b Entscheidungstext OGH 12.03.2004 8 Ob 4/04b Veröff: SZ 2004/31 ... mehr lesen...