Norm: KO §124a Abs1KO §124a Abs2
Rechtssatz: Nach Anzeige der Masseinsuffizienz gemäß §124a Abs1 erster Satz KO beruht im Fall deren späteren öffentlichen Bekanntmachung gemäß §124a Abs2 ersterSatz KO die klageweise Geltendmachung eines Anfechtungsanspruchs gemäß §§27ffKO oder die Weiterführung eines in jenem Zeitpunkt bereits anhängigen Anfechtungsprozesses - ungeachtet des Prozessausgangs - auf zur Verwertung der Konkursmasse gebotenen Rechts... mehr lesen...
Norm: KO §124a Abs1KO §124a Abs2
Rechtssatz: Nach der öffentlichen Bekanntmachung der Masseunzulänglichkeit durch das Konkursgericht gemäß § 124a Abs 2 erster Satz KO hat der Masseverwalter Forderungen aus einem Dauerschuldverhältnis oder aus einem nach dessen Auflösung faktisch andauernden Nutzungsverhältnis insoweit unverzüglich als Masseforderungen gemäß § 124a Abs 1 letzter Satz KO zu befriedigen, als er am Leistungsaustausch auf Grund eine... mehr lesen...
Norm: AO §10 Abs1EO §39 Abs1 Z2 IIIBEO §39 Abs1 Z2 IVDEO §39 Abs1 Z2 IVEKO §10 Abs1KO §124a Abs2
Rechtssatz: Der Tatbestand einer Exekutionssperre nach § 10 Abs 1 KO oder § 10 Abs 1 AO kann nur durch einen Einstellungsantrag nach § 39 Abs 1 Z 2 EO, aber nicht durch die Einbringung einer Klage, geltend gemacht werden; über Einstellungsanträge nach § 39 Abs 1 Z 2 EO ist aber nicht im streitigen Rechtsweg, sondern im Zuge des Exekutionsverfahrens ... mehr lesen...