Norm: KO §113 Abs2
Rechtssatz: Das Rekursgericht kann bei einem in erster Instanz bereits erledigten Rechtsstreit seine ausschließliche Zuständigkeit im Sinne des § 111 KO nicht mehr geltend machen. Entscheidungstexte 4 Ob 65/64 Entscheidungstext OGH 28.07.1964 4 Ob 65/64 Veröff: Arb 7961 Schlagworte Aufgehoben durch Art II Z 52 IR... mehr lesen...