Norm: KO §112 Abs2
Rechtssatz: Zur Frage der Mutwilligkeit nach dieser Gesetzestelle. Der Ausspruch über den Kostenersatz des Masseverwalters an die Konkursmasse ist mit Kostenrekurs zu bekämpfen. Kein Ersatz der Rekurskosten bei erfolgreichem Rekurs für den Masseverwalter, wenn der Kostenersatz von Amts wegen auferlegt wurde. Entscheidungstexte 7 Ra 377/96d Entscheidungstext OLG ... mehr lesen...