Entscheidungen zu § 110 KO

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Erkenntnis 2020/5/25 L524 2230488-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 05.09.2019, XXXX , wurde der Beschwerdeführerin eine restliche Pauschalgebühr in Höhe von ? 7.404,-, zuzüglich einer Einhebungsgebühr gemäß § 6a Abs. 1 GEG in Höhe von ? 8,-, somit ein Gesamtbetrag von ? 7.412,- zur Zahlung binnen 14 Tagen vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Vorstellung. In einem an die Beschwerdeführerin gerichteten Schreiben teilte die belan... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 25.05.2020

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