Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 27.09.2017, zugestellt am 02.10.2019, richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: BF) und enthält folgenden
Spruch: "Sie betreiben als Medieninhaber zumindest seit dem 22.12.2015 die Homepage XXXX unter der Firma " XXXX ". In dieser Funktion haben Sie folgende Verstöße in Hinblick auf die von 22.12.2015 bis 14.01.2018 in Form eines öffentlichen Angebots via XXXX und von 10.12.2015 bis 31.12.2018 in Form ei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Aufforderung zur Rechtfertigung vom 17.07.2017 leitete die belangte Behörde gegen den Beschwerdeführer XXXX (im Folgenden: "BF1") in seiner Funktion als Vorstand der haftungspflichtigen Gesellschaft XXXX (im Folgenden: "haftungspflichtige Gesellschaft" oder "Emittentin") ein Verwaltungsstrafverfahren wegen Verdachts auf Übertretung der Werbevorschriften gemäß § 4 Abs. 2 und 3 KMG in Bezug auf Werbungen für die XXXX-Unternehmensanleihe 1-2017... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Aufforderung zur Rechtfertigung vom 17.07.2017 leitete die belangte Behörde gegen den Beschwerdeführer XXXX (im Folgenden: "BF1") in seiner Funktion als Vorstand der haftungspflichtigen Gesellschaft XXXX (im Folgenden: "haftungspflichtige Gesellschaft" oder "Emittentin") ein Verwaltungsstrafverfahren wegen Verdachts auf Übertretung der Werbevorschriften gemäß § 4 Abs. 2 und 3 KMG in Bezug auf Werbungen für die XXXX-Unternehmensanleihe 1-2017... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA", auch "belangte Behörde") vom 30.03.2017, GZ: XXXX , richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführer", auch "BF1") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX ! Sie sind seit XXXX Vorstand der XXXX AG, eines konzessionierten Kreditinstitutes mit Sitz in XXXX . I. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA", auch "belangte Behörde") vom 30.03.2017, GZ: XXXX , richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführer", auch "BF2") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX ! Sie sind seit XXXX Vorstand der XXXX AG, eines konzessionierten Kreditinstitutes mit Sitz in XXXX . I. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA", auch "belangte Behörde") vom 30.03.2017, GZ: XXXX , richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführer", auch "BF3") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX ! Sie sind seit XXXX Vorstand der XXXX AG, eines konzessionierten Kreditinstitutes mit Sitz in XXXX . I. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsst... mehr lesen...