Norm: AKHB 1988 Art8 Abs3KHVG 1994 §7 Abs1KHVG 1994 §36 Abs1
Rechtssatz: Die in Art 8 Abs 3 AKHB 1988 genannten Höchstgrenzen widersprechen dem § 7 Abs 1 KHVG 1994, daher wurden durch das Inkrafttreten des KHVG 1994 auch damals bestehende Verträge in Ansehung dieser Grenzen im Sinne der neuen gesetzlichen Bestimmungen unbeschadet des Umstandes geändert, daß die AKHB 1988 im Rahmen bestehender Verträge, soweit sie noch anwendbar bleiben, weiterg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 23.12.1994 verschuldete der Beklagte als Lenker des ihm von seinem Vater Walter B***** als Halter und Eigentümer anvertrauten und bei der klagenden Partei haftpflichtversicherten PKW Ford Fiesta einen Verkehrsunfall mit Personenschaden. Der Beklagte setzte seine Fahrt fort, ohne dem Verletzten Hilfe zu leisten und ohne zur Feststellung des Sachverhalts beizutragen. Die Klägerin hat zur Regulierung der Ansprüche des Verletzten S 332.892,90 geleistet und si... mehr lesen...