Norm: BEinstG §6 Abs2B-VG Art7nö SHG §19nö SHG §21
Rechtssatz: Ist der Ausgleichstaxfond verpflichtet, die Subvention unter Bindung an den Gleichheitsgrundsatz zu gewähren, dann liegt in der Verweigerung der Zuschüsse an das Land Niederösterreich ein sachlicher Grund, gewährt diesesdoch selbst nach § 19 nö SHG LGBl 9200 behinderten Menschen Hilfe zur beruflichen Eingliederung sowie nach § 21 dieses Gesetzes Hilfe durch geschützte Arbeit. ... mehr lesen...