Die Beschwerdeführerin ist eine Genossenschaft; sie betreibt eine Bank. Im Zuge einer den Zeitraum 2000 bis 2002 betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer die Feststellung (Punkt 21 des Betriebsprüfungsberichtes vom 6. April 2004), die Beschwerdeführerin habe in ihrem Betriebsvermögen Anteile an thesaurierenden Investmentfonds gehalten. Zum Buchwert dieser Investmentfondsanteile habe die Beschwerdeführerin die laufenden ausschüttungsgleichen Erträge iSd § 40 Abs 2 Z 1 I... mehr lesen...
Index: E1E32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen59/04 EU - EWR
Norm: 11997E056 EG Art56;InvFG 1993;KStG 1988 §10 Abs1;KStG 1988 §10 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2008/13/0231 E 24. März 2009
Rechtssatz: Die ertragsteuerliche Behandlung der Ergebnisse aus einem Investmentfonds hängt von der Art der Erträge ab; dabei kann es sich insbeso... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer veräußerte im Jahr 1994 an der Luxemburger Börse notierte Aktien von Gesellschaften, die nach Luxemburger Recht gegründet und als geschlossene Kapitalanlagefonds ausgestaltet waren . Er stellte den Antrag, diese Veräußerungserträge aus der Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer für das Jahr 1994 auszuscheiden. Die belangte Behörde folgte im Instanzenzug diesem Antrag nicht und wies unter Bezugnahme auf § 42 Abs. 2 Z. 5 des Investmentfondsgesetzes 1993 (InvFG)... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen59/04 EU - EWR
Norm: EWR-Abk Art40;EWR-Abk Art8;InvFG 1993 §42 idF 1993/818;
Rechtssatz: Im Erkenntnis vom 24. November 1994, 94/16/0182, legte der Gerichtshof bereits seine Ansicht dar, dass das EWR-Abk in dem von ihm geregelten Teilbereich unzweifelhaft auf möglichste Vollständigkeit der behandelten Rechtsgebiete angelegte Regeln enthalte. Mit dem EWR-Abk soll... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen59/04 EU - EWR
Norm: EWR-Abk Art40;InvFG 1993 §42 idF 1993/818;VwRallg;
Rechtssatz: Das § 42 InvFG ändernde BGBl. Nr. 818/1993 wurde am 30. November 1993 kundgemacht, das EWR-Abkommen hingegen am 29. Dezember 1993. Da der Grundsatz "lex posterior derogat legi priori" positivrechtliche Geltung besitzt (VfSlg. 12.184/1989), ist durch... mehr lesen...
Index: E3L E10400000E6J37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen59/04 EU - EWR
Norm: 31988L0361 Kapitalverkehrs-RL Art1 Abs1;61998CJ0035 Verkooijen VORAB;EWR-Abk Art40;InvFG 1993 §42 idF 1993/818;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 42 InvFG idF BGBl. Nr. 818/1993 verstößt gegen die in Art. 40 EWR-Abk und der RL 88/361/EWG festgelegte Freiheit des Kapitalverkehrs (Hinweis Urteil des EuGH vom 6. Juni 2000, C-35/9... mehr lesen...