RS Vwgh 2003/12/11 99/14/0081

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Veröffentlicht am 11.12.2003
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Index

37/01 Geldrecht Währungsrecht
37/02 Kreditwesen
59/04 EU - EWR

Norm

EWR-Abk Art40;
EWR-Abk Art8;
InvFG 1993 §42 idF 1993/818;

Rechtssatz

Im Erkenntnis vom 24. November 1994, 94/16/0182, legte der Gerichtshof bereits seine Ansicht dar, dass das EWR-Abk in dem von ihm geregelten Teilbereich unzweifelhaft auf möglichste Vollständigkeit der behandelten Rechtsgebiete angelegte Regeln enthalte. Mit dem EWR-Abk sollte ebenso wie die im genannten Erkenntnis angesprochene Freiheit des Warenverkehrs zwischen den Vertragsparteien auch jene des Kapitalverkehrs mit einer einheitlichen Regelung abschließend bestimmt werden. Infolge dieser erschöpfenden Regelung ist im vorgegebenen Teilbereich von einer Derogation der diesen freien Kapitalverkehr beeinträchtigenden Normen auszugehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999140081.X04

Im RIS seit

11.02.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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