Norm: InvFG §29MRK Art6 II5a4
Rechtssatz: Das Rechtsmittelverfahren in Verfahren, in denen - wie hier - die Klage an einen Repräsentanten nach § 29 InvFG zugestellt werden soll, ist zweiseitig, weil damit in die als civil rights im Sinne des Art 6 EMRK zu qualifizierende Rechtsstellung des behaupteten Repräsentanten eingegriffen wird. Diesem muss zur Wahrung der Chancengleichheit Gelegenheit geboten werden, die im Rechtsmittel angeführten Gründ... mehr lesen...
Norm: InvFG §29
Rechtssatz: Durch § 29 InvFG wurde ein spezieller österreichischer (Wahl)Gerichtsstand insbesondere für Klagen gegen ausländische Kapitalanlagegesellschaften und deren (ausländische) Verwaltungs- und Vertriebsgesellschaften, die auf den Vertrieb von ausländischen Kapitalanlagefondsanteilen im Inland Bezug haben, geschaffen. Für diese Klagen ist das für den Repräsentanten örtlich zuständige Gericht zuständig. Dem Repräsentanten k... mehr lesen...