RS OGH 2007/7/4 7Ob133/07w, 7Ob245/10w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.07.2007
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Norm

InvFG §29
MRK Art6 II5a4

Rechtssatz

Das Rechtsmittelverfahren in Verfahren, in denen - wie hier - die Klage an einen Repräsentanten nach § 29 InvFG zugestellt werden soll, ist zweiseitig, weil damit in die als civil rights im Sinne des Art 6 EMRK zu qualifizierende Rechtsstellung des behaupteten Repräsentanten eingegriffen wird. Diesem muss zur Wahrung der Chancengleichheit Gelegenheit geboten werden, die im Rechtsmittel angeführten Gründe zu widerlegen, um eine Entscheidung zu seinen Lasten durch die Überzeugungskraft seiner Gegenargumente zu verhindern.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122315

Im RIS seit

03.08.2007

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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