Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 12.04.2017 die Zulassung zum Masterstudium für das Lehramt Primarstufe gemäß § 82c Hochschulgesetz 2005 (HG). Mit Bescheid vom 13.07.2017 wies die belangte Behörde den Antrag ab. Aufgrund der Beschwerde vom 19.07.2017, in der der Beschwerdeführer monierte, dass ihm kein Parteiengehör eingeräumt worden sei, hob die belangte Behörde den Bescheid vom 13.07.2017 am 02.10.2017 von Amts wegen auf und lud den Besch... mehr lesen...