Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) betrieb in der Zeit vom Sommersemester 2012 bis einschließlich Sommersemester 2017 das Lehramtsstudium mit den Unterrichtsfächern Deutsch und Englisch als Diplomstudium an der Paris-Lodron-Universität Salzburg (im Folgenden: Universität Salzburg). 2. Im Sommersemester 2017 absolvierte die BF im Rahmen des Unterrichtsfaches Englisch die letzte zulässige Wiederholung einer Lehrveranstaltung mit im... mehr lesen...