In einem undatierten Aktenvermerk (sichtlich vom Juni 1995) der belangten Behörde heißt es, bei der Durchsicht von Protokollen von Instituts- bzw. Klinikkonferenzen der Medizinischen Fakultät der Universität Graz falle auf, daß, ähnlich wie vor einem Jahr an einer näher bezeichneten Universität, Studierende gleichzeitig in verschiedene Instituts- bzw. Klinikkonferenzen entsandt worden seien. Diese Vorgangsweise widerspreche § 50 Abs. 5 UOG 1975. Demgemäß wurde der Vorsitzende der Faku... mehr lesen...
Index: 72/14 Hochschülerschaft
Norm: HSG 1973 §11 Abs2;HSG 1973 §13;HSG 1973 §7 Abs4 lita;HSG 1973 §9;
Rechtssatz: Die Fakultätsvertretung ist nicht bereits auf Grund des § 7 Abs 4 lit a HSG, sondern nur dann zu Entsendungen von Studentenvertretern in die Institutskonferenz (Klinikkonferenz) berufen, wenn die Voraussetzungen des § 11 Abs 2 letzter Satz HSG vorliegen (Hinweis auf Langeder - Strasser in Ermacora - L... mehr lesen...