Entscheidungen zu § 6 Abs. 1 HDG 2014

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-32 von 32

TE Vwgh Erkenntnis 1990/5/31 90/09/0020

Der Beschwerdeführer leistet als Zeitsoldat (§ 32 WehrG) Wehrdienst und führt den Dienstgrad Wachtmeister (§ 10 Abs. 1 Z. 3 WehrG). Seine Dienststelle ist die 1. Ausbildungskompanie des Landwehrstammregiments n1 in A. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte der Einheitskommandant der 1. Ausbildungskompanie des Landwehrstammregiments n1 den Beschwerdeführer mit Disziplinarerkenntnis vom 14. November 1989 schuldig gesprochen, er hätte am 9. Oktober 1989 als Wachkommandan... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.05.1990

RS Vwgh 1990/5/31 90/09/0020

Index: 43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: HDG 1985 §2 Abs1 idF 1988/342;HDG 1985 §2 Abs4;HDG 1985 §6 Abs1;HDG 1985 §6 Abs4; Beachte Besprechung in ÖffD 1990/9;
Rechtssatz: Schuldhaft verletzt der Soldat seine Pflichten nur dann, wenn er ihnen entweder vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt. Zur Feststellung einer Dienstpflichtverletzung gehört der Nachweis, der Beamte habe mit Bewußtsein (Wissen),... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1990

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