Der im Jahr 1968 geborene Beschwerdeführer stand bis zu seinem Austritt am 30. April 2001 als Berufsoffizier im Range eines Hauptmanns in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war die Pioniertruppenschule, wo er als Referatsleiter und Lehroffizier für Versorgung tätig war. Mit Bescheid der Disziplinarkommission für Soldaten beim Bundesministerium für Landesverteidigung vom 16. Februar 2002 wurde der Beschwerdeführer nach Durchführung einer mün... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: HDG 1994 §50;HDG 1994 §51 idF 1998/I/099;HDG 1994 §52;HDG 1994 §56;HDG 1994 §85 Abs2;HDG 2002 §50;HDG 2002 §51;HDG 2002 §52;HDG 2002 §56;HDG 2002 §88 Abs2;
Rechtssatz: Wenn in § 85 Abs. 2 letzter Satz HDG 1994 und nunmehr in § 88 Abs. 2 letzter Satz HDG 2002 für den Fall des Ausscheidens eines dem Bundesheer auf Grund eines Dienstverhältnisses angehörenden Soldaten ausdrückli... mehr lesen...