Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: AVG §56;HDG 1985 §5 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Unterbrechung des durch bloße Mitteilung einzuleitenden Kommandantenverfahrens nach den §§ 55 ff HDG ist nicht mit Bescheid auszusprechen. Eine Erledigung, mit der der Kommandant die im Gesetz vorgesehene Unterbrechung des Kommandantenverfahrens verfügt, kann daher nu... mehr lesen...