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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Unterbrechung des durch bloße Mitteilung einzuleitenden Kommandantenverfahrens nach den §§ 55 ff HDG ist nicht mit Bescheid auszusprechen. Eine Erledigung, mit der der Kommandant die im Gesetz vorgesehene Unterbrechung des Kommandantenverfahrens verfügt, kann daher nur als eine verfahrensrechtliche Anordnung, nicht aber als ein verfahrensrechtlicher Bescheid gewertet werden.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Verfahrensanordnungen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986090148.X02Im RIS seit
21.06.2006