Die beschwerdeführende Partei stellte mit Eingabe vom 19. Jänner 1996 gemäß § 37 Abs. 2 des Gentechnikgesetzes, BGBl. Nr. 510/1994 (GTG), den Antrag auf Genehmigung der Freisetzung gentechnisch veränderter Kartoffelpflanzen in der Vegetationsperiode 1996 auf näher bezeichneten Grundstücken. Die belangte Behörde führte über den Antrag das im § 39 GTG vorgesehene Verfahren ab, in welches die beschwerdeführende Partei ständig eingebunden war. Die abschließende förmliche Verständigung vom... mehr lesen...
Index: 20/07 Schadenersatz Haftpflicht82/07 Sonstiges Gesundheitsrecht
Norm: GTG 1994 §103;GTG 1994 §40 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/11/0167
96/11/0168
Rechtssatz: Hat der Betreiber eine Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen ohne Bewilligung durchgeführt, waren ihm jedoch aufgrund des zur Entscheidungsreife gediehenen Bewil... mehr lesen...