Mit Datum 24. Juli 1991 richtete das Finanzamt für den 6., 7. und 15. Bezirk "an die Gemeinschaft der Miteigentümer des nachstehend angeführten Grundbesitzes z.Hd. "des Erstbeschwerdeführers" eine Erledigung über die Feststellung des Einheitswertes und Festsetzung des Steuermeßbetrages für einen näher bezeichneten Grundbesitz. Dieser Bescheid blieb unbekämpft. Mit Bescheid vom 8. Jänner 1992 schrieb der Magistrat der Stadt Wien (Magistratsabteilung 6, Stadtkasse für den 5., 6. und... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: BAO §191 Abs1 lita;BAO §191 Abs2;BAO §93 Abs2;GrStG §9 Abs3;
Rechtssatz: § 191 Abs 1 BAO ordnet - in Konkretisierung der Anordnung des § 93 Abs 2 BAO - für Feststellungsbescheide an, an wen ein solcher Bescheid (Feststellungsbescheid) zu ergehen hat. Auch § 191 Abs 2 trifft eine solche Anordnung, dies allerdings für den Fall, da... mehr lesen...