Index: L37217 Grundsteuer Tirol32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: GrStBefrG Tir 1968 §1 Abs2;GrStBefrG Tir 1968 §1 Abs4;GrStG §4;
Rechtssatz: Werden Wohnungen zur Gänze gar nicht als solche benützt, sondern im Wege der Vermietung an eine, einen Gastgewerbebetrieb führende Kapitalgesellschaft verwendet, dann sind sie einer Subsumtion unter den Befreiungstatbestand des § 1 Abs 4 Tir GrStBefrG 1968 zugänglich. Diese Wo... mehr lesen...