RS Vwgh 1987/10/19 87/15/0048

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Veröffentlicht am 19.10.1987
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L37217 Grundsteuer Tirol
32/03 Steuern vom Vermögen

Norm

GrStBefrG Tir 1968 §1 Abs2;
GrStBefrG Tir 1968 §1 Abs4;
GrStG §4;

Rechtssatz

Werden Wohnungen zur Gänze gar nicht als solche benützt, sondern im Wege der Vermietung an eine, einen Gastgewerbebetrieb führende Kapitalgesellschaft verwendet, dann sind sie einer Subsumtion unter den Befreiungstatbestand des § 1 Abs 4 Tir GrStBefrG 1968 zugänglich. Diese Wohnungen stellen keine Wohnungen iSd § 1 Abs 2 Tir GrStBefrG 1968 dar, da es für die Befreiung von der Grundsteuer auf die effektive Benützung des Objektes ankommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987150048.X01

Im RIS seit

19.10.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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