Entscheidungen zu § 29 GrStG 1955

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1992/5/21 88/17/0075

1.1. Mit Eingabe vom 27. Dezember 1983 (eingelangt am 28. Dezember 1983) stellte der Verlassenschaftskurator namens der Verlassenschaft nach seinem Vater LV und der Verlassenschaft nach seiner Mutter JV bei der Gemeinde Schachendorf den Antrag auf Erlassung eines Abrechnungsbescheides hinsichtlich aller von den beiden genannten Personen geleisteten Abgaben, und zwar "Getränkesteuer, Grundsteuer A und B, Wasseranschlußgebühr für die Jahre ab 1950 bis heute (hinsichtlich aller Abgaben)"... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.05.1992

RS Vwgh 1992/5/21 88/17/0075

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: GrStG §27;GrStG §28;GrStG §29;GrStG §30;SteueranpassungsG 1934 §3 Abs1;SteueranpassungsG 1934 §3 Abs5 Z2;
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen des § 27, § 28, § 29, § 30 GrStG in ihrem Zusammenhang und vor dem Hintergrund des zum Zeitpunkt der Erlassung des GrStG geltenden § 3 Abs 1 und Abs 5 Z 2 SteueranpassungsG 1934 ist abzuleiten... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.05.1992

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