Entscheidungen zu § 98 Abs. 4 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1991/9/17 88/14/0012

Der Beschwerdeführer ist Finanzbeamter. Neben seinen aus dieser Tätigkeit erzielten Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erklärte er als Sachverständiger Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Für das Jahr 1985 wurde er erklärungsgemäß zur Einkommensteuer veranlagt, wobei auch sein Antrag, die Einkünfte aus der Gutachtertätigkeit gemäß § 37 in Verbindung mit § 38 Abs. 4 EStG 1972 begünstigt zu besteuern, Berücksichtigung fand. Im Zuge einer im Jahr 1986 unter anderem auch für das... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.1991

RS Vwgh 1991/9/17 88/14/0012

Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §98 Abs4;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §24; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1992, 131;
Rechtssatz: Sowohl bei gerichtlichen als auch privaten Gutachten kommt eine Begünstigung gem § 38 Abs 4 EStG 1972 nur in Betracht, wenn neben der für eine Gutachtertätigkeit typischen entgeltlichen Überlassung des Gutachtens (= Werkst... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1991

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