Mit Bescheid der mitbeteiligten Sozialversicherungsanstalt vom 9. Dezember 2010 wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer verpflichtet sei, von 1. Jänner bis 31. Dezember 2009 monatliche Beiträge zur Krankenversicherung in Höhe von EUR 358,79 und zur Pensionsversicherung in Höhe von EUR 750,40 zu entrichten. Begründend führte die Sozialversicherungsanstalt im Wesentlichen aus, der Beschwerdeführer unterliege aufgrund seiner selbständigen Tätigkeit als geschäftsführender Gesellsch... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog in den Streitjahren 1998 bis 2001 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die X-Bank mit Sitz in Österreich zahlte dem Beschwerdeführer in den Streitjahren Zinsen aus Anleihen argentinischer Schuldner aus. Während die im ersten Halbjahr 1998 angefallenen Zinsen dem Beschwerdeführer von der X-Bank im vollen Betrag gutgeschrieben wurden, behielt die X-Bank im zweiten Halbjahr 1998 sowie in den übrigen Streitjahren (bis 2001) von den angefallenen Zinsen Kapita... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Argentinien 1983 Art11;EStG 1988 §93;EStG 1988 §97 Abs1;EStG 1988 §97 Abs3;KEST-Entlastung Auslandszinsen 1998;
Rechtssatz: Da für die in Rede stehenden Kapitalerträge nach Art. 11 des DBA-Argentinien keine Einkommensteuer zu erheben ist, fallen diese Kapitalerträge auch nicht in den Anwendungsbereich des § 93 EStG 1988. Eine durch di... mehr lesen...