Bei der beschwerdeführenden Partei handelt es sich um ein Kreditinstitut. Strittig ist die Kapitalertragsteuer im Zusammenhang mit Nullkuponanleihen. Mit dem angefochtenen Bescheid bestätigte die belangte Behörde jeweils getrennte, einzelne Monate betreffende erstinstanzliche Bescheide über die "Heranziehung" des beschwerdeführenden Kreditinstitutes zur "Haftung für Kapitalertragsteuer", wobei die bestätigten Absprüche über "Haftung" für die Kalendermonate Oktober 1998, Dezember 1999,... mehr lesen...