1 Die mitbeteiligte Partei ist eine als Verein organisierte Interessensvertretung. 2 Mit Schreiben vom 3. Juni 2008 beantragte die mitbeteiligte Partei die Rückerstattung von Kapitalertragsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für die Jahre 2003 bis 2007. In der Begründung: führte die mitbeteiligte Partei aus, sie besitze Kollektivvertragsfähigkei t im Sinne des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) und schließe regelmäßig Kollektivverträge ab. Sie sei dem ebenfalls als Verein organisier... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §93 Abs2 Z3EStG 1988 §93 Abs3EStG 1988 §94 Z6 litcKStG 1988 §21 Abs2 Z3
Rechtssatz: Eine nachweisliche Zurechnung nach § 21 Abs. 2 Z 3 vierter Teilstrich KStG 1988 setzt voraus, dass das die Kapitalerträge abwerfende Vermögen (von vornherein) dem begünstigten Versorgungs- oder Unterstützungszweck gewidmet ist. Dem Erfordernis der "nachweislichen Zurech... mehr lesen...
Mit Gesellschaftsvertrag vom 8. November 1990 gründete die Beschwerdeführerin, eine in Österreich ansässige AG, mit Gründungshelfern die in Irland ansässige T, eine "Limited Company" mit einem Kapital von 5.000 irischen Pfund und ATS 10.000,-. 1991 erwarb die T 100 % der Anteile der E, einer ebenfalls in Irland ansässigen "Unlimited Company" mit einem Kapital von 5.000 irischen Pfund und ATS 9.000.000,-. Im Mai 1999 erhöhte die Beschwerdeführerin das Kapital der T auf ATS 10.000.000,-... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §93 Abs1;EStG 1988 §93 Abs2 Z3;EStG 1988 §93 Abs3;KStG 1988 §7 Abs4 idF 1989/660; Beachte Besprechung in:SWI Nr. 2/2005, S 67-80;
Rechtssatz: Der Zweck der Regelung des § 7 Abs 4 KStG, soweit sie die Begünstigung für internationale Beteiligungen ausschließt, wenn der Unternehmensgegenstand der ausländischen Beteiligungsgesellschaft wesen... mehr lesen...
Der Beschwerdefall entspricht dem mit Erkenntnis vom 21. November 1995, 95/14/0035, entschiedenen (Stichwort: Ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung von Investmentzertifikaten, "Blasebalgmethode"). Es wird daher gemäß § 43 Abs 2 zweiter Satz VwGG auf dieses Erkenntnis verwiesen. Aus den dort genannten Gründen war die Beschwerde gemäß § 42 Abs 1 VwGG als unbegründet abzuweisen. Von der Durchführung einer Verhandlung konnte gemäß § 39 Abs 2 Z 6 VwGG abgesehen werden. Die... mehr lesen...
Der Beschwerdefall entspricht dem mit Erkenntnis vom 21. November 1995, 95/14/0035, entschiedenen (Stichwort: Ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung von Investmentzertifikaten, "Blasebalgmethode"). Es wird daher gemäß § 43 Abs 2 zweiter Satz VwGG auf dieses Erkenntnis verwiesen. Aus den dort genannten Gründen war die Beschwerde gemäß § 42 Abs 1 VwGG als unbegründet abzuweisen. Von der Durchführung einer Verhandlung konnte gemäß § 39 Abs 2 Z 6 VwGG abgesehen werden. Die... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: EStG 1988 §19 Abs1;EStG 1988 §2 Abs1;EStG 1988 §93 Abs3 Z4;InvFG 1963 §10;InvFG 1963 §23 Abs1;InvFG 1963 §7 Abs1;InvFG 1963 §7 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. (Verweis gem § 43 Abs 2 VwGG auf das hg Erkenntnis vom 21.11.1995, 95/14/0035) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:19... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: EStG 1988 §19 Abs1;EStG 1988 §2 Abs1;EStG 1988 §93 Abs3 Z4;InvFG 1963 §10;InvFG 1963 §23 Abs1;InvFG 1963 §7 Abs1;InvFG 1963 §7 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. (Verweis gem § 43 Abs 2 VwGG auf das hg Erkenntnis vom 21.11.1995, 95/14/0035) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:19... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ihren Gewinn gemäß § 5 EStG 1988 zum Jahresultimo ermittelt, kaufte am 13. November 1991 Investmentzertifikate um rund 14,6 Mio S. Am 16. Dezember 1991 erfolgte eine Ausschüttung von rund 2,1 Mio S, den die Beschwerdeführerin als Zinsertrag verbuchte. Durch diese Ausschüttung sank der Wert der Investmentzertifikate um ebenfalls rund 2,1 Mio S, weswegen die Beschwerdeführerin eine Teilwertabschreibung in dieser Höhe vornahm. In der Körperschaftsteuererklärun... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ihren Gewinn gemäß § 5 EStG 1988 zum Jahresultimo ermittelt, kaufte am 13. November 1991 Investmentzertifikate um rund 14,6 Mio S. Am 16. Dezember 1991 erfolgte eine Ausschüttung von rund 2,1 Mio S, den die Beschwerdeführerin als Zinsertrag verbuchte. Durch diese Ausschüttung sank der Wert der Investmentzertifikate um ebenfalls rund 2,1 Mio S, weswegen die Beschwerdeführerin eine Teilwertabschreibung in dieser Höhe vornahm. In der Körperschaftsteuererklärun... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: EStG 1988 §93 Abs3 Z4;InvFG 1963 §23 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/13/0277 E 13. Dezember 1995
95/13/0041 E 13. Dezember 1995
95/13/0042 E 13. Dezember 1995
95/13/0043 E 13. Dezember 1995
Besprechung in:
SWK 1996, A 201-204;
Rechtssatz: Das EStG 1988 sieht den aus einem Investment... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: EStG 1988 §93 Abs3 Z4;InvFG 1963 §23 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/13/0277 E 13. Dezember 1995
95/13/0041 E 13. Dezember 1995
95/13/0042 E 13. Dezember 1995
95/13/0043 E 13. Dezember 1995
Besprechung in:
SWK 1996, A 201-204;
Rechtssatz: Das EStG 1988 sieht den aus einem Investment... mehr lesen...