RS Vwgh 2004/12/9 2002/14/0074

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Veröffentlicht am 09.12.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §93 Abs1;
EStG 1988 §93 Abs2 Z3;
EStG 1988 §93 Abs3;
KStG 1988 §7 Abs4 idF 1989/660;

Beachte

Besprechung in:SWI Nr. 2/2005, S 67-80;

Rechtssatz

Der Zweck der Regelung des § 7 Abs 4 KStG, soweit sie die Begünstigung für internationale Beteiligungen ausschließt, wenn der Unternehmensgegenstand der ausländischen Beteiligungsgesellschaft wesentlich die Verwaltung eigener Forderungswertpapiere umfasst, liegt offenkundig darin, Gewinnanteile, die wesentlich auf risikoarme "passive Veranlagungsformen" zurückgehen, von der Steuerbefreiung auszunehmen. Vor einem gänzlich anderen Hintergrund ist die kapitalertragsteuerliche Regelung des EStG zu sehen:

"Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren" iSd § 93 Abs 3 EStG erfassen Zinserträge aus Forderungen gegenüber Banken nicht, weil letztere bereits nach § 93 Abs 2 Z 3 iVm § 93 Abs 1 EStG dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002140074.X07

Im RIS seit

05.01.2005

Zuletzt aktualisiert am

30.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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