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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §93 Abs1;Beachte
Besprechung in:SWI Nr. 2/2005, S 67-80;Rechtssatz
Der Zweck der Regelung des § 7 Abs 4 KStG, soweit sie die Begünstigung für internationale Beteiligungen ausschließt, wenn der Unternehmensgegenstand der ausländischen Beteiligungsgesellschaft wesentlich die Verwaltung eigener Forderungswertpapiere umfasst, liegt offenkundig darin, Gewinnanteile, die wesentlich auf risikoarme "passive Veranlagungsformen" zurückgehen, von der Steuerbefreiung auszunehmen. Vor einem gänzlich anderen Hintergrund ist die kapitalertragsteuerliche Regelung des EStG zu sehen:
"Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren" iSd § 93 Abs 3 EStG erfassen Zinserträge aus Forderungen gegenüber Banken nicht, weil letztere bereits nach § 93 Abs 2 Z 3 iVm § 93 Abs 1 EStG dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002140074.X07Im RIS seit
05.01.2005Zuletzt aktualisiert am
30.10.2014