Entscheidungen zu § 87 Abs. 3 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 1990/9/7 89/14/0132

Der Beschwerdeführer wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid als Geschäftsführer der X-Gesellschaft m. b.H. gemäß § 9 BAO zur Haftung für folgende Abgabenschuldigkeiten der Gesellschaft herangezogen: Eg 93       1983                          S     586,-- Vermögensteuer 1983                       S     250,-- Lohnsteuer  1983                          S  36.643,-- Dienstgeberbeitrag 1983                   S  23.711,-- Zuschlag zum DB  1983                     S... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.09.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/9/7 89/14/0261

Die Beschwerdeführer waren Geschäftsführer einer Gesellschaft m. b.H., die ihrerseits Komplementär einer Kommanditgesellschaft war, über deren Vermögen am 24. März 1982 der Konkurs eröffnet wurde; dieser wurde nach Verteilung des Massevermögens am 28. März 1985 aufgehoben. Mit den vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen drei Bescheiden wurden die Beschwerdeführer jeweils gemäß §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für im Konkurs nicht befriedigte Abgabenschu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.09.1990

RS VwGH Erkenntnis 1990/09/07 89/14/0132

Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 264; Rechtssatz: Die Unterlassung der Abfuhr der von einer GmbH zu entrichtenden Lohnsteuer stellt schon im Hinblick auf die Bestimmung des § 87 Abs 3 EStG 1972 eine schuldhafte Verletzung der den Geschäftsführer der GmbH treffenden abgabenrechtlichen Pflichten dar (Hinweis E 28.3.1990, 89/13/0189). Im RIS seit 07.09.1990 mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 07.09.1990

RS Vwgh 1990/9/7 89/14/0261

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1972 §87 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/14/0262 89/14/0263 Besprechung in: ÖStZB 1991, 206; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/07 89/14/0132 3 Stammrechtssatz Die Unterlassung der Abfuhr der von einer... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.09.1990

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