Die Beschwerdeführerin war ua Dienstnehmerin eines Unterstützungsvereines in Linz, der u.a. gastgewerbliche Aktivitäten entfaltet. Mit der als "Selbstanzeige" bezeichneten Eingabe vom 22. Juni 1989 gab sie dem Finanzamt bekannt, daß ihr im Rahmen dieser nichtselbständigen Tätigkeit Bezüge (aus Schwarzeinnahmen des Vereines) zugekommen seien, die nicht versteuert worden seien. Im Zuge einer in der Folge durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung schätzte das Finanzamt für die Jahre 198... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §72 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/14/0153
Rechtssatz: Die Durchführung eines Jahresausgleiches nach § 72 Abs 3 EStG 1972 hängt nicht vom Vorliegen von Lohnzetteln ab. Das Gesetz normiert auch nicht, daß das Finanzamt im Jahresausgleichsverfahren an den Inhalt allenfalls vorlieg... mehr lesen...